Mitarbeiter im Gesundheitswesen wehren sich: 19 Klagen gegen einrichtungsbezogenen Impfzwang in Schwaben!

Die Staatsregierung will weiterhin am einrichtungsbezogenen Impfzwang festhalten und hat Mitarbeiter im Gesundheitswesen förmlich dazu aufgefordert, ihre Impfnachweise vorzuweisen. Dagegen liegen mittlerweile 19 Klagen in Schwaben vor – davon acht entsprechende Klagen gegen Akte des Landratsamtes Günzburg und elf des Landratsamtes Lindau. Dies teilt die Staatsregierung in einer Antwort auf eine Anfrage des schwäbischen Landtagsabgeordneten Christoph Maier (AfD) mit.

Während das Landratsamt Lindau noch kürzlich Maier mitteilte, dass es sich „streng an die Vorgaben des Freistaates“ halten werde und auf ein Schema des Freistaates verwies, an dessen Ende ein Berufsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen steht, schlägt die Staatsregierung nun mildere Töne an und teilt mit:

„Aufgrund aktueller Personalengpässe in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie Unternehmen und der Rechtsfrage, ob die Vorlageaufforderung durch Verwaltungsakt ergehen darf, hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Gesundheitsämtern zur Ausübung ihres Ermessens mitgeteilt, dass bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung regelhaft von der Anordnung von Bußgeldern sowie Betretungs- und Tätigkeitsverboten vorläufig abzusehen ist. Die Gewährleistung der Versorgungsicherheit in Bayern hat oberste Priorität.“

Der schwäbische Abgeordnete Christoph Maier appelliert indes erneut an die Staatsregierung, sich klar zu positionieren:

„Allein im Ostallgäu haben sich über 1.000 Mitarbeiter im Gesundheitswesen gegen die Corona-Impfung entschieden. Wir können keinen einzigen entbehren! Ich fordere die etablierten Politiker auf, den Impfzwang-Terror gegen unsere Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger vollumfänglich einzustellen! Den klagenden Bürgern in Schwaben danke ich für ihren Mut und ihr Durchhaltevermögen!“

Foto: Symbolbild

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