Das Bundesamt für Justiz hat zwei Bußgeldverfahren gegen den Messenger-Dienst Telegram eingeleitet. Zur Begründung erklärte das Bundesjustizministerium, der das Bundesamt untersteht, dass die Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte zu wenig erkennbar wären. Außerdem sei nicht ersichtlich, an welche Adresse sich Gerichte wenden können, wenn jemand juristisch gegen das Unternehmen vorgeht.
Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:
„Die AfD sieht mit Sorge, dass die Bundesregierung versucht, den freien Austausch der Meinungen im Internet immer weiter einzuschränken. ‚Eine Zensur findet nicht statt‘, heißt es in Art. 5, Abs. 1 GG, und dieses Prinzip gilt auch im Internet. Selbstverständlich muss gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte oder die Vorbereitung etwa von Terrorakten im Internet vorgegangen werden können, aber dieses Argument wird vom Justizministerium offenbar nur vorgeschoben. Ein kurzer Blick auf die ‚Hilfe‘-Übersicht bei Telegram zeigt, dass man sich über Inhalte, die man für illegal hält, unter einer E-Mail-Adresse an das Unternehmen wenden kann. Auch bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen findet man eine Kontaktmöglichkeit. Und die Behauptung, eine Anschrift, an die sich Gerichte wenden können, wäre nicht auffindbar, widerlegt die Bundesregierung schon selbst, indem sie Telegram ihre Schreiben in Dubai hat zukommen lassen.
Ich fordere die Bundesregierung sowie die Bayerische Staatsregierung auf, die Meinungsfreiheit zu respektieren und zu schützen! Das Internet muss ein Raum freier Kommunikation bleiben.“