Antwort auf Anfrage zu Schloss Mattsies ist da

Der AfD-Abgeordnete Christoph Maier hat der Staatsregierung einen Fragenkatalog zur Zukunft des Schlosses in Mattsies gestellt. Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass Bayern das Schloss nicht kaufen wird. Mehr zum Hintergrund hier, hier und hier erfahren.

Wir veröffentlichen im Folgenden die vollständige Anfrage:

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Christoph Maier, AfD-Fraktion, vom 08.06.2021 „Heimat und Identität: Erhalt des historischen Schlosses Mattsies im Regierungsbezirk Schwaben“

Vorspruch:

Das Schloss Mattsies befindet sich südlich von Mattsies, einem Ortsteil von Tussenhausen im Landkreis Unterallgäu in Bayern. Es war ursprünglich bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts Sitz der Marschalken von Mattsies und befindet sich heute in Privatbesitz. Der wesentliche Teil des Schlosses stammt noch aus dem 16. Jahrhundert. In der Mitte des 19. Jahrhunderts und 1905 wurde das Schloss nach Plänen von Hans Schurr verändert. Zuletzt wurde das Schloss in Richtung Südwesten verlängert. In der Vorhalle mit Kreuzgratgewölbe befindet sich ein Wappen der Freiherren von Rouge-ment. Das Hauptgebäude steht am nördlichen Ende der Anhöhe. Es be-steht aus einem Wohnturm mit fünf Geschossen und türmchenartigen Gie-belaufsätzen am Satteldach. Der Anbau im Südwesten stammt aus der Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Neurenaissance. Die beiden Obergeschosse des Anbaus sind mit hölzernen Loggien ausgestattet. Die Südwestecke wird von einem zylindrischen Turm mit einem Kegeldach begrenzt. Ein Erker aus der Mitte des 19. Jahrhunderts befindet sich an der Nordseite und ein weiterer polygonaler Ecker-ker an der Nordwestseite. Auf der Südseite des Schlosses wird durch die langgezogenen Ökonomiegebäude aus dem 18. Jahrhundert ein Vorhof ge-bildet. Am 20.10.2020 titelt die Augsburger Allgemeine Burg Mattsies: ein Schloss im Wartezustand. Die Behörden können für die mittelalterliche Burg in Mattsies nur den weiteren Verfall verhindern. Eine zukunftsfähige Lösung steht nach wie vor aus. https://www.augsburger-allgemeine.de/min-delheim/Mattsies-Burg-Mattsies-Ein-Schloss-im-Wartestand-id58374496.html

Frage 1. Was kann die Staatsregierung unternehmen, um den Still-stand und den Verfall von Schloss Mattsies zu beenden?

Frage 2. Gibt es derzeit Bestrebungen oder Pläne der Staatsregierung zum Erhalt oder der Vermittlung an einen Käufer des o.g. Schlosses?

Frage 3. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung unternommen, damit das o.g. denkmalgeschützte Schloss erhalten bleibt? Antwort zu Fragen 1 bis 3:

Das Landratsamt Unterallgäu und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) bemühen sich seit vielen Jahren um den Erhalt des bedeutenden Baudenkmals. Aufgrund akuter und gravierender substanzieller Schäden war das Landratsamt 2004 dazu gezwungen, durch ein Architekturbüro eine Bestandsaufnahme der Schäden und ein Gutachten über die am Hauptgebäude sofort einzuleitenden Notsicherungsmaßnahmen sowie über die weiteren dringenden Sicherungsmaßnahmen erstellen zu lassen. Die erforderlichen Notsicherungen wurden schließlich ab Herbst 2005 durchgeführt und den Eigentümern denkmalgebundene Fördermittel in Aussicht gestellt. Zu weiteren Investitionen zum Erhalt des Schlosses von Eigentümerseite kam es in der Folge nicht.

2016 wurde von BLfD, Landkreis und Bezirk eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des ehem. Schlossareals maßgeblich gefördert. Potentielle Investoren verfolgten das Projekt letztendlich aber nicht weiter. Das Angebot, Schloss Mattsies über die Denkmal-Börse des BLfD zum Kauf anzubieten, wurde von den Eigentümern leider nur einige wenige Wochen lang in An-spruch genommen.

Nachdem im Dezember 2020 eine von der Unteren Denkmalschutzbehörde veranlasste Baukontrolle den fortschreitenden Verfall der Schlossanlage (nicht zuletzt im Bereich des östlichen Ökonomiegebäudes, das 2004/2005 noch nicht im Fokus der damaligen Untersuchungen stand) bestätigte, for-derte die Untere Denkmalschutzbehörde im Februar 2021 von den Eigentümern die Vorlage eines aktuellen Gutachtens zu den notwendigen Instand-haltungsarbeiten am Hauptgebäude und an den Ökonomiegebäuden und leitete ein Anhörungsverfahren ein.

Die Untere Denkmalschutzbehörde und das BLfD sind nach wie vor dazu bereit, die Eigentümer oder etwaige Kaufinteressenten in Bezug auf die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen sowie Nutzungsmöglichkeiten oder im Hinblick auf Fördermöglichkeiten zu beraten. Zudem sollte das Anwesen erneut und über einen längeren Zeitraum hinweg auf der „Denkmal-Börse“ des BLfD zum Verkauf angeboten werden.

Frage 4.1 Inwiefern hat die Staatsregierung den Kontakt zum Eigentümer gesucht und dabei konstruktive Gespräche geführt?

Antwort zu Frage 4.1:

Die Untere Denkmalschutzbehörde und das BLfD stehen seit vielen Jahren regelmäßig in Kontakt mit den Eigentümern (siehe Antwort auf Frage 1).

Frage 4.2 Hält es die Staatsregierung für sinnvoll, dem Eigentümer ein Kaufangebot zu unterbreiten, damit der Freistaat als Eigentümer den Erhalt gewähren kann?

Antwort zu Frage 4.2:

Unbestritten besitzt das Schloss Mattsies aufgrund seiner geschichtlichen Stellung große Bedeutung. Der Staat darf gemäß Art. 63 und 64 BayHO Grundstücke aber nur dann erwerben, wenn ein konkreter Staatsbedarf be-steht und die Grundstücke für bestimmte staatliche Aufgaben benötigt werden. Für das Schloss Mattsies ist ein zwingender Staatsbedarf jedoch nicht gegeben. Auch eine Übernahme des Objektes durch die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen ist daher aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Bei den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung handelt es sich im Kern um die Schlösser, Burgen und Residenzen, die dem Hause Wittelsbach zu Repräsentationszwecken gedient hatten. Diese wurden nach dem Ende der Monarchie 1918 vom Freistaat Bayern an die staatliche Krongutsverwaltung (später Bayerische Schlösserverwaltung) zur Verwaltung übertragen und ab 1920 der Öffent-lichkeit museal zugänglich gemacht.

Frage 5. Wie hoch ist jeweils der Grad der Sanierungsbedürftigkeit?

Antwort zu Frage 5:

Sowohl das Haupt- als auch die Ökonomiegebäude sind aufgrund von jahrzehntelang vernachlässigtem Bauunterhalt akut gefährdet. Das Hauptgebäude wurde zwar 2005 erstmals notgesichert, erfordert aber dringend weitere Sicherungen sowie zeitnah eine Gesamtinstandsetzung. Der Südteil des östlichen Ökonomiegebäudes ist bereits eingestürzt, der Nordteil bereichsweise einsturzgefährdet. Einzig das im späten 19./frühen 20. Jh. umgebaute westliche Ökonomiegebäude weist einen insgesamt akzeptab-len Zustand auf.

Frage 6. Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung künftig einzuleiten, damit das o.g. denkmalgeschützte Schloss erhalten bleibt?

Antwort zu Frage 6:

In Abhängigkeit vom Ergebnis des unter Frage 1 genannten, aktuell von den Eigentümern geforderten Gutachtens und in Abhängigkeit vom Ergebnis des laufenden Anhörungsverfahrens wird das BLfD die Untere Denk-malschutzbehörde dazu auffordern, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach Art. 4 Abs. 3 BayDSchG zu veranlassen.

Frage 7. Welche Kosten sind bisher für den Erhalt des Schlosses entstanden?

Antwort zu Frage 7:

Im Jahre 2004 wurde ein Architektenprojekt (Schadensdokumentation, Ent-wicklung eines Sicherungskonzepts und Kostenermittlung) für die erforderli-che Notsicherung vom BLfD bezuschusst. 2016 wurde die unter Frage 1 genannte Machbarkeitsstudie vom BLfD und vom Landkreis bezuschusst. Die Fördersummen an den privaten Eigentümer im Einzelnen können aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne seine Einwilligung hier nicht aufgeschlüsselt werden.

Frage 8. Welchen historisch-kulturellen Wert misst die Staatsregierung dem Schloss Mattsies bei?

Antwort zu Frage 8:

Bei Schloss Mattsies handelt es sich um ein überregional bedeutendes Baudenkmal. Die Bedeutung der Anlage beruht sowohl auf ihrer architektonischen und gestalterischen Qualität als auch auf der Tatsache, dass sich hier die gesamte Entwicklungsfolge vom mittelalterlichen Wehrturm bis zur Burgvilla des Späthistorismus anschaulich ablesen lässt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernd Sibler

Staatsminister

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